Audits für kritische Infrastrukturen nach § 39 BSIG
Wir begleiten Betreiber kritischer Anlagen beim Nachweis der Umsetzung geeigneter, verhältnismäßiger und wirksamer Sicherheitsmaßnahmen. Die Auditplanung und Berichtsstruktur orientieren sich an der BSI-Orientierungshilfe zu Nachweisen, einschließlich GAiN und den zugehörigen Nachweisdokumenten.
- ✓Abgrenzung des Prüfgegenstands, Scope und kritischer Anlagen
- ✓Prüfprogramm entlang Stand der Technik, Risikomanagement und branchenspezifischer Sicherheitsanforderungen
- ✓Erfassung von Feststellungen, Sicherheitsmängeln, Nachweisen und Maßnahmenstatus
- ✓Unterstützung bei prüffähigen Unterlagen für Einreichung und Kommunikation mit dem BSI
